Heizlasberechnung nach DIN 12831

Als Heizlast eines Raumes wird die Wärmeleistung bezeichnet, die dem Raum zugeführt werden muss, damit im Inneren des Raums eine definierte Innentemperatur aufrechterhalten werden kann, während außen eine definierte Außentemperatur herrscht.

 Die Art und Weise, wie die erforderliche Wärmeleistung dem Raum zugeführt wird, ist innerhalb des übergeordneten Berechnungsverfahrens in EN 12831-1 grundsätzlich offengehalten. Die Heizlast ist u. a. die Ausgangsgröße für:

  • Die Auslegung von Wärmeübergabesystemen, wie Heizkörpern und Fußbodenheizungen, und Wärmeerzeugern.
  • Die Bestimmung von Verlustgrößen im Rahmen der Berechnung des Energiebedarfs.

Die Heizlast eines Raumes setzt sich aus der Transmissionsheizlast (Wärmestrom durch Wärmedurchgang über Umschließungsflächen) und der Lüftungsheizlast (Wärmestrom für die Aufheizung eindringender Außenluft) zusammen.

Hydraulischer Abgleich nach Verfahren A/B

Was bringt der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage?

Der hydraulische Abgleich bewirkt, dass die Druckverhältnisse innerhalb des Heizungssystems ausgeglichen sind. Außerdem sorgt er dafür, dass an allen Heizkörpern genau die Menge an Warmwasser ankommt, welche benötigt wird.
Durch einen Hydraulischen Abgleich Ihrer Heizungsanlage können Sie bis zu 20 Prozent der Heizkosten sparen und das ohne umfassende Investitionen, oder dem aufwändigen Austausch der bestehenden Anlage! In vielen Fällen spüren die Bewohner nach dem hydraulischen Abgleich erstmals ein „richtig gutes Wohnklima“. Oftmals werden dadurch auch vorhandene unerwünschte „Pfeifgeräusche“ der Zirkulation beseitigt.

Um einen hydraulischen Abgleich vornehmen zu können, müssen die Heizkörper mit voreinstellbaren Thermostatventilen ausgestattet sein. Oftmals fehlen diese und müssen im Zuge des hydraulischen Abgleichs nachgerüstet werden. Voreinstellbare Thermostatventile werden danach nach Berechnung eingestellt.

Als Eventualposition bietet sich noch der zeitgleiche Einbau einer Hocheffizienz Heizungsumwälzpumpe an. Stellen Sie sich vor, Sie fahren mit Ihrem Auto immer Vollgas und regeln die Geschwindigkeit mit der Bremse. Genau so arbeiten veraltete oder überdimensionierte Heizungspumpen. Diese sind noch in vielen Heizungskellern in Betrieb. Bei einem hydraulischen Abgleich sollten die stromfressenden Pumpen-Oldtimer ausgewechselt und durch Hocheffiziente elektronisch geregelte Heizungsumwälzpumpe ersetzt werden.

Das hat zwei Vorteile: Der Stromverbrauch der Pumpe sinkt deutlich und eventuelle Strömungsgeräusche im Rohrnetz verschwinden, da der Druck einer geregelten Pumpe an die konkreten Erfordernisse des Netzes angepasst werden kann.

Lüftungskonzept DIN 1946-6

Moderne, energieeffiziente Gebäude werden möglichst luftdicht ausgeführt. Dies betrifft sowohl Neubauten, als auch Sanierungen. In der DIN 1946-6 ist die Planung und der Nachweis von Lüftungskonzepte geregelt. Somit wird das Objekt vor Schäden durch Feuchte (Schimmel) geschützt.

Ein Lüftungskonzept wird verlangt bei:

  • Neubauten
  • Einfamilienhäuser, bei denen mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird
  • Sanierungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern, bei denen mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden

Im Lüftungskonzept wird in der ersten Stufe zuerst die Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme ermittelt. Erst, wenn bei dieser Berechnung die Notwendigkeit festgestellt wird, wird ein komplettes Lüftungskonzept erstellt

Die Norm fordert den Nachweis für vier Lüftungsstufen, die bei unterschiedlichen Nutzungsbedingungen einen ausreichenden Luftwechsel sicher stellen. Die Stufen sind:

Lüftung zum Feuchteschutz:

Grundlüftung zur Vermeidung von Feuchteschäden in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer). Diese Stufe muss ständig und ohne Beteiligung der Nutzer sicher gestellt sein.

Reduzierte Lüftung:
Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards unter Berücksichtigung durchschnittlicher Schadstoffbelastungen bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sicher gestellt sein.

Nennlüftung:
Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

Intensivlüftung:
Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen). Auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

Insbesondere bei der Lüftungsstufe 1 (Lüftung zum Feuchteschutz) muss der Planer lüftungstechnische Maßnahmen fordern, wenn die Luftzufuhr über Undichtigkeiten in der Gebäudehülle nicht ausreichen, um den Luftaustausch zum Feuchteschutz sicher zu stellen.

Bei erhöhten Anforderungen an die Energieeffizienz, den Schallschutz und die Raumluftqualität fordert die DIN immer den Einbau von Lüftungstechnik.