Energieausweis - Bedarfs-und Verbrauchsausweis

Welche Funktion hat ein Energieausweis?
Ein Energieausweis zeigt den energetischen Standard einer Immobilie und sorgt für Käufer und Mieter für mehr Transparenz und stellt dar, mit welchen Betriebskosten gerechnet werden kann. Mithilfe eines Energieausweises können mehrere Gebäude aus energetischer Sicht miteinander verglichen werden.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Wird ein Gebäude, oder ein Teil eines Gebäudes verkauft, vermietet oder verpachtet, dann muss bei der Besichtigung ein Energieausweis gut sichtbar ausgelegt werden. Findet keine Besichtigung statt, so muss dem potenziellen Käufer der Energieausweis spätestens auf Nachfrage unverzüglich zugeschickt werden.

Gebäude, die kleiner als 50 m² sind, sowie denkmalgeschützte Gebäude sind von der Pflicht befreit.

Welche Arten von Energieausweisen gibt es und wo liegen die Unterschiede?
Es wird zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis unterschieden:

  • Energiebedarfsausweis:
    Bei einem Bedarfsausweis wird der Energiebedarf eines Gebäudes anhand der Abmessungen und der energetischen Eigenschaften, wie beispielsweise den Wärmedurchlasswiderstand der Wände, des Daches und der Fenster berechnet. Für andere Faktoren, wie das Nutzungsverhalten und die Witterung gelten standardisierte Rahmenbedingungen. Aufgrund dieser fixen Werte liefert ein Bedarfsausweis eine hervorragende Vergleichbarkeit mit anderen Bedarfsausweisen.
  • Energieverbrauchsausweis:
    Bei einem Verbrauchsausweis wird zur Datenerfassung der Energieverbrauch der Nutzer herangezogen. Dieser Energieausweis ist aufgrund des geringeren Aufwands günstiger, liefert jedoch aufgrund des individuellen Nutzerverhaltens eine deutlich schlechtere Vergleichbarkeit mit anderen Immobilien.

Welchen Energieausweis benötige ich?

Ein Bedarfsausweis muss erstellt werden, wenn:

  • ein Haus neu gebaut wird, oder
  • aus weniger als vier Nutzungseinheiten (Wohnungen) besteht, vor 1977 erbaut und seither nicht energetisch saniert wurde.

Ein Verbrauchsausweis ist zulässig, wenn ein Gebäude

  • mehr als vier Nutzungseinheiten (Wohnungen) hat oder
  • nach 1977 errichtet oder seit dem energetisch saniert wurde.